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Aufzug im Altbau nachrüsten: Kosten, Voraussetzungen und Förderung

Aufzug im Altbau nachrüsten: Kosten, Voraussetzungen und Förderung

Editör · 13. August 2026

Barrierefreiheit ist im Altbau längst kein Nischenthema mehr — viele Eigentümergemeinschaften und private Hausbesitzer prüfen inzwischen ernsthaft, ob sich ein Aufzug nachträglich einbauen lässt, wo beim Neubau des Gebäudes noch keiner vorgesehen war. Technisch ist das in vielen Fällen möglich, erfordert aber eine ehrliche bauliche Prüfung vor jeder Kostenschätzung.

Die zentrale Frage ist der Platz: Reicht das Treppenauge im Bestandstreppenhaus für einen kompakten Innenaufzug, oder muss die Anlage außen an die Fassade angebaut werden? Ein Innenaufzug kostet in der Regel Fläche im Treppenhaus und verändert Fluchtwege, ein Außenaufzug greift dafür sichtbar in die Fassade ein. Zusätzlich muss die Statik klären, ob das Bestandsgebäude die zusätzliche Konstruktion tragen kann oder ob eine eigenständige tragende Struktur nötig wird, die nicht auf dem Bestandsbau lastet.

Bei einem außen angebauten Aufzug ist in aller Regel eine Baugenehmigung erforderlich — besonders in dicht bebauten Wohngebieten, bei Grenzabständen zum Nachbargrundstück oder wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Auch beim Innenaufzug lohnt die frühzeitige Abstimmung mit der Bauaufsicht, insbesondere wegen Brandschutz und Fluchtwegbreiten.

Zu den Kosten lässt sich seriös nur eine grobe Spanne nennen, weil Etagenzahl, Innen- oder Außenlösung, Ausstattung und bauliche Besonderheiten den Preis stark bestimmen: Nachrüstungen bewegen sich häufig irgendwo zwischen etwa 20.000 und 70.000 Euro, kleinere Innenlösungen eher am unteren, mehrgeschossige Außenaufzüge mit aufwendiger Schachtkonstruktion eher am oberen Rand dieser Spanne. Belastbare Zahlen liefert ausschließlich eine Besichtigung durch einen Fachbetrieb vor Ort.

Rechtlich hat sich für Eigentümergemeinschaften einiges vereinfacht: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom Juni 2023 (Az. V ZR 244/22) klargestellt, dass bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit — wozu der Aufzugseinbau zählt — von der WEG-Versammlung nur noch in engen Grenzen abgelehnt werden können. Die Zustimmungshürde ist damit spürbar niedriger als früher, auch wenn die konkrete Kostenverteilung weiterhin per Beschluss geregelt werden muss.

Bei der Finanzierung lohnt der Blick auf Förderprogramme: KfW-Zuschüsse für altersgerechten beziehungsweise barrierereduzierenden Umbau können einen Teil der Investition abdecken, und bei vorliegendem Pflegegrad ist zusätzlich ein Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich. Die genauen Förderbedingungen und Höchstbeträge ändern sich gelegentlich — eine aktuelle Beratung vor Antragstellung erspart Enttäuschungen.

Wer eine Nachrüstung ernsthaft prüft, sollte mit einer fachlichen Bestandsaufnahme starten: Ein erfahrener Aufzugsbaubetrieb bewertet Platzverhältnisse, Statik und Genehmigungsfähigkeit gemeinsam und liefert damit die Grundlage für eine belastbare Kostenschätzung — pauschale Zahlen aus dem Internet ersetzen das nicht.

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Häufige Fragen

Kann ich in jedem Altbau nachträglich einen Aufzug einbauen lassen?

In sehr vielen Fällen ja, technisch entweder als Innenlösung im Treppenauge oder als Außenanbau an der Fassade — entscheidend sind Platz, Statik und gegebenenfalls Denkmalschutz. Eine fachliche Vor-Ort-Prüfung klärt die konkrete Machbarkeit.

Was kostet der nachträgliche Einbau eines Aufzugs ungefähr?

Grobe Richtwerte liegen zwischen etwa 20.000 und 70.000 Euro, abhängig von Etagenzahl, Innen- oder Außenlösung und Ausstattung. Belastbare Zahlen liefert nur ein Angebot nach Besichtigung durch einen Fachbetrieb.

Muss die WEG dem Aufzugseinbau zustimmen?

Seit dem BGH-Urteil vom Juni 2023 (V ZR 244/22) können Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit nur noch in engen Grenzen ablehnen. Die konkrete Kostenverteilung muss dennoch per Beschluss geregelt werden.

Gibt es Förderungen für den nachträglichen Aufzugseinbau?

Ja, unter anderem KfW-Zuschüsse für barrierereduzierenden Umbau sowie bei vorliegendem Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Konditionen und Höchstbeträge sollten vor Antragstellung aktuell geprüft werden.

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